Förderangebot zur Belebung der Teterower Innenstadt besteht weiterhin
Mit ihrer Förderrichtlinie unterstützt die Bergringstadt Teterow Vorhaben zur Belebung der Innenstadt – Anträge für 2026 sind noch möglich.
Mit ihrer Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen unterstützt die Bergringstadt Teterow Vorhaben zur Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt. Antragsberechtigt sind die in der Richtlinie genannten Unternehmen und weiteren privaten Akteure, darunter auch Vereine, Stiftungen und soziale Einrichtungen.
25 Antragsteller im Jahr 2024 unterstützt
Im Jahr 2024 wurde die Förderung von 25 Antragstellern genutzt. Von dem damals zur Verfügung stehenden Gesamtbudget in Höhe von 66.000 Euro wurden 60.567,87 Euro bewilligt. Die Antragsteller kamen aus unterschiedlichen Bereichen. Schwerpunkte waren Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie. Darüber hinaus wurden Vorhaben aus dem Gesundheitswesen und Handwerk sowie von Vereinen unterstützt. Gefördert wurden unter anderem Ausstattungen, Baumaßnahmen, Möbel und Einrichtungen sowie Maßnahmen zur digitalen Präsenz, beispielsweise Websites.
Förderung konzentriert sich auf die Innenstadt
Die Förderkulisse umfasst ausschließlich die Innenstadt zwischen den beiden Stadttoren sowie die Warener Straße. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem die Unterstützung von Neuansiedlungen in der Innenstadt. Darüber hinaus sieht die Richtlinie eine Unterstützung für Gewerbetreibende vor, die unverschuldet in kurzfristige finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung ist unter anderem ein Zukunftskonzept, das eine Perspektive für die weitere Entwicklung und die Wiederherstellung der Liquidität aufzeigt. Bei dieser Unterstützung handelt es sich um einen zinsfreien Kredit, der innerhalb des vereinbarten Zeitraums zurückzuzahlen ist.
Darüber hinaus können kleinteilige Vorhaben gefördert werden, die beispielsweise die Ausstattung und Gestaltung, die Aufenthaltsqualität, die Standortentwicklung oder die digitale Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Je nach Vorhaben können bis zu 65 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
2025 keine Inanspruchnahme – 2026 noch möglich
Im Jahr 2025 wurde die Fördermöglichkeit nicht in Anspruch genommen. Für dieses Förderjahr können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Auch im laufenden Förderjahr 2026 wurden bislang keine Zuschüsse ausgezahlt. Die für das laufende Haushaltsjahr vorgesehenen Mittel sind damit derzeit noch nicht ausgeschöpft.
Wichtig für Antragsteller: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Nach der Richtlinie ist er grundsätzlich mindestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn einzureichen. Eine nachträgliche Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.
Fortführung ab 2027 derzeit offen
Die aktuelle Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2026. Ob das Förderinstrument im kommenden Jahr fortgeführt beziehungsweise die Richtlinie erneut aufgelegt oder fortgeschrieben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine Entscheidung hierzu wird zu gegebener Zeit im Rahmen der weiteren Haushalts- und politischen Beratungen getroffen.
Mit dem Förderangebot möchte die Bergringstadt Teterow private Initiativen zur Stärkung und Belebung der Innenstadt unterstützen. Interessierte werden gebeten, sich frühzeitig vor Beginn eines geplanten Vorhabens über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren zu informieren.
Richtlinie zur kommunalen Förderung kleinteiliger Maßnahmen (PDF)
Robert Straßburg
Bürgermeister